Bestattungsarten

Die Bestattungskultur ist wie jede andere Kulturform den Einflüssen der Zeit unterworfen und damit stetig im Wandel.

Feuerbestattungen sind inzwischen mindestens genauso häufig wie Erdbestattungen. Hier finden Sie eine Übersicht der bekanntesten Bestattungsarten.

Je nach Friedhof stehen für die einzelnen Bestattungsarten dann wieder verschiedene Grabarten für die Beisetzung zur Verfügung. Informieren Sie sich dafür direkt unter Friedhöfe oder sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr erfahren möchten.

Die klassische Beisetzung in einem Sarg in einer Grabstätte auf einem Friedhof.

Die Beisetzung findet dabei direkt im Anschluss an die Trauerfeier statt.

In einem Krematorium wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert und die Asche in einer Urne bestattet.
Dabei kann vor der Einäscherung eine Trauerfeier mit dem Sarg stattfinden. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann später im engsten Kreis. Alternativ kann eine Trauerfeier mit der Urne ausgerichtet werden, wobei die Urne anschließend in einer Grabstätte auf dem Friedhof beigesetzt wird.
Ist keine Trauerfeier gewünscht, kann die Urne still (nach Wunsch im Beisein der Angehörigen) beigesetzt werden.

Für eine Seebestattung findet ebenfalls zuerst eine Einäscherung statt. In einer speziellen Urne, die wasserlöslich ist, wird die Asche des Verstorbenen in der Nord- oder Ostsee oder in einem der Weltmeere beigesetzt. Die Angehörigen können an der Beisetzung teilnehmen oder die Urne wird ohne die Begleitung der Angehörigen in einer stillen Zeremonie beigesetzt.
Seebestattungen erfolgen immer in Zusammenarbeit mit einer Reederei. Nach der Einäscherung übernimmt die Reederei die Asche und vereinbart mit den Angehörigen einen Termin sowie die Gestaltung der Beisetzung.

Bei dieser besonderen Form der Bestattung wird die Urne zu Füßen eines Baumes in einem speziellen Fried- oder Ruhewald beigesetzt.
Der Waldfriedhof in Syke bietet mit seinem Baumgräberfeld ebenfalls eine Möglichkeit, die Urne an den Wurzeln eines Baumes beizusetzen. Die Grabpflege durch Angehörige entfällt dabei.